Aus dem grün-schwarzen Koalitionsvertragsentwurf:
„Die Zustimmung zu internationalen Handelsvereinbarungen der EU werden wir von der Einhaltung unserer für die EU vereinbarten Standards in den Bereichen Verbraucherschutz und Verbraucherrechte, Arbeitsschutz, Umweltschutz, Datenschutz, soziale Sicherheit, Gesundheitsversorgung, kommunale Daseinsvorsorge, Kultur, Bildung und öffentliche Gerichtsbarkeit bei Investor-Staats-Klagen abhängig machen. Das Eckpunktepapier der Landesregierung vom 17. März 2015 ist die Basis fur die Bewertung der Ergebnisse.“
Damit sind ALLE Handelsvereinbarungen an die hohe Messlatte gebunden, die Baden-Württemberg in Zukunft unterstützen wird – das gilt natürlich auch für CETA.
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