Recherchen von PressevertreterInnen hatten ergeben, dass das Land Baden-Württemberg in der Vergangenheit Pensionsfonds angelegt hatte, die in z.B. Kohle- und Tabakindustrien flossen. Solche kritischen Fondsvermögen bewegten sich zwar im niedrigen einstelligen Prozentbereich, doch sicherte mir die seit 10 Wochen amtierende Staatssekretärin im Finanzministerium, Gisela Splett zu, dass eine entsprechende Änderung der Anlagerichtlinie in der nächsten Beiratssitzung Oktober 2016 erfolgen soll und die Umstellung von Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds auf Nachhaltigkeit inkl. Berücksichtigung eines Divestments bereits im Gang ist.
Zukünftig sollen – im Rahmen Divestment – Investitionen in folgende Bereiche weitgehend ausgeschlossen werden:
- Unternehmen, mit einem auf die Förderung von Öl ausgerichteten Geschäftsmodell,
- Unternehmen, mit einem auf die Förderung von Kohle ausgerichteten Geschäftsmodell,
- Unternehmen, deren Geschäftsmodell auf durch Fracking gewonnenes Gas ausgerichtet ist.
Darüber hinaus wird es zu einem weitgehenden Ausschluss von Unternehmen kommen, die Atomenergie erzeugen.
Außerdem sollen – entsprechend weiterer Nachhaltigkeitskriterien – Investitionen in folgende Bereiche weitgehend ausgeschlossen werden:
- Produktion geächteter Waffen wie Antipersonenminen und Streubomben (keine Toleranzgrenze) sowie Rüstungsgüter,
- Unternehmen, deren Produkte bei übermäßigem und dauerhaftem Konsum eine Suchtgefahr darstellen (Alkohol, Tabak, nicht staatlich kontrolliertes Glücksspiel)
- Pornografie
- Grüne Gentechnik
- Verletzung ILO Standard in Bezug auf eigene Betriebe/Lieferkette (Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Versammlungsfreiheit, Diskriminierung).
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