Bei der Integration von Flüchtlingen müssen wir unseren Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtscharta gerecht werden. Das gilt ganz besonders für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die unseren besonderen Schutz brauchen. Bei meiner Rede vor dem Kongress der Gemeinden und Regionen Europas habe ich dargestellt, welche Maßnahmen Baden-Württemberg zur Integration von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen unternimmt. Jeder Mitgliedstaat des Europarats ist dazu angehalten, seinen Teil zur Integration beizutragen. Denn Integration – nicht Segregation – ist die Grundlage für ein gutes Zusammenleben.
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