Das Kindeswohl hat im internationalen Recht immer Vorrang – auch für Flüchtlingskinder! Mit Ausweisungen von Minderjährigen, zum Beispiel nach Italien, verstößt Deutschland gegen dieses internationale Schutzrecht von Kindern. Ich habe deshalb an Bundesminister Seehofer geschrieben und ihn aufgefordert, internationales Recht in Hinblick auf das Kindeswohl auch in Deutschland einzuhalten.
Hier geht es zum Schreiben an den Minister mit meiner Begründung.
Hier finden Sie einen hervorragenden Artikel von Annemarie Rösch zum Thema.
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