Deutschland gleicht beim Thema Nichtraucherschutz noch einem Flickenteppich. In Bayern herrscht beispielsweise ein deutlich strengeres Nichtraucherschutzgesetz als in Baden-Württemberg: Dort ist Rauchen in Gasthäusern, Kneipen Bierzelten und öffentlichen Gebäuden komplett verboten. Auch abgetrennte Raucherräume, wie sie in Gaststätten anderer Bundesländer teilweise üblich sind, sind untersagt. Gesundheitsminister Manne Lucha möchte die Diskussion neu anstoßen, um den Gesundheitsschutz auch in Baden-Württemberg weiter voranzubringen.
Zur Gewährleistung eines umfassenden Schutzes vor den Gefahren des Passivrauchens ist nach Ansicht des Ministers ein generelles Rauchverbot in Gaststätten, Diskotheken, Festzelten und Spielhallen angezeigt. Für seine Ideen zur Änderung des Landesnichtraucherschutzgesetzes möchte er nach der Sommerpause mit konkreten Vorschlägen bei den Fraktionen werben.
Die Vorschläge von Gesundheitsminister Manne Lucha halte ich für einen wichtigen Anstoß für einen effektiven Schutz von Nichtrauchern vor Passivrauchen. Mehr als zehn Prozent der Nichtraucher hierzulande sind regelmäßig einer Passivrauch-Belastung ausgesetzt. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt: Vom Nichtraucherschutz profitieren am Ende alle. Das zeigt nicht zuletzt das Vorbild Bayern. Die Kneipen- und Festzeltkultur ist dort so lebendig wie eh und je. Wieso soll in Baden-Württemberg nicht funktionieren, was in Bayern seit Jahren erfolgreich praktiziert wird? Klare Regeln für Gaststätten, Diskotheken, Festzelte und Spielhallen tragen nicht nur zu einer höheren Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bei, sondern schützen auch diejenigen, die am Arbeitsplatz massiv und ungeschützt Passivrauch ausgesetzt sind. Personen, die zehn bis 15 Jahre in einem stark verrauchten Raum arbeiten müssen, erkranken doppelt so häufig an Lungenkrebs wie Personen, deren Arbeitsplatz rauchfrei ist. Wichtig ist und bleibt aber auch, dass der Bund auf einen einheitlichen, gesetzlichen Nichtraucherschutz hinwirkt und entsprechende Vorgaben macht. Der jetzige Flickenteppich wird den gesundheitspolitischen Erfordernissen nicht gerecht.
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