In einem kürzlich beschlossenen Antrag hat die SPD-Kreisdelegiertenkonferenz ein Landesnotprogramm für Schulsanierungen gefordert. Dieses besteht aber schon seit einigen Jahren!
Darüber hinaus wird im Finanzausgleichsgesetz festgesetzt: der Bau und der bauliche Unterhalt von Schulen sind Aufgaben der jeweiligen Schulträger, also der Kommunen.
Über diese klare Aufteilung hinaus unterstützt das Land dennoch die Kommunen in Notsituationen bei der Schulsanierung. Die Forderung des Antrages ist demnach schon längst Realität: allein 2019 standen 304 Millionen Euro für 342 Schulsanierungsprojekte zur Verfügung.
Dieses Angebot des Landes wahrzunehmen, in dem für erforderliche Schulbaumaßnahmen Förderanträge gestellt werden, liegt hier in der Verantwortung der Kommune.
Mehr dazu können Sie in meiner Pressemitteilung nachlesen
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