Anlässlich der Plenarsitzung des Ausschuss der Regionen, die sowohl mit persönlicher als auch in virtueller Präsenz am 2.7.2020 stattfand, habe ich mich für den Green Deal und die Beseitigung von Grenzhindernissen im Binnenmarkt eingesetzt.
Hier mein Statement:
Die Wiedererholung der Wirtschaft im Binnenmarkt von der COVID-19-Krise wird in den nächsten Wochen und Monaten die vordringliche Aufgabe sein. Das wird uns aber auch die einmalige Chance eröffnen, den Wiederaufbau mit den Zielen des Europäischen Grünen Deals und der Digitalisierung zu verbinden. Mir ist es wichtig zu betonen, dass bei dieser Aufzählung auch eine Koppelung an die Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele erfolgt. Nur das zusammen kann aus meiner Sicht der Grünen Fraktion den Grundstein für einen nachhaltigen Wiederaufbau der Wirtschaft legen. Diese Pandemie zeigt, dass die Stärkung der lokalen Wirtschaft für bestimmte Sektoren vorangetrieben werden sollte. Insbesondere im Photovoltaik- und Medizinproduktebereich halte ich eine verstärkte Produktion in Europa und damit einhergehend eine Unabhängigkeit etwa von asiatischen Märkten für essentiell. Wichtig wird aus meiner Sicht aber auch sein, dass keine Region und kein Mitgliedstaat zurückgelassen werden. Die Grundsätze von Solidarität und Nachhaltigkeit müssen Hand in Hand mit dem Wiederaufbau gehen. Strukturwandel darf nicht zu einem Strukturbruch führen. Vor diesem Problem steht auch meine Region Baden-Württemberg im Südwesten Deutschlands neben vielen anderen. Hier muss sichergestellt sein, dass öffentliche Gelder zur Unterstützung eines wirklich nachhaltigen Strukturwandels auf der Basis des Green Deal-Gedanken eingesetzt werden können. Zum Schluss möchte ich noch auf ein konkretes grenzüberschreitendes Hindernis zu sprechen kommen, das mich als Abgeordneter einer Grenzregionen seit einigen Jahren besonders beschäftigt: Grenzüberschreitende Dienstleistungen im Binnenmarkt werden durch die so genannte A1-Bescheinigung erschwert. Unternehmen müssen im Falle einer Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern selbst für kurze Einsätze im Nachbarland zeitaufwändige, belastende Formalitäten erfüllen. Hier ist die Kommission zur Sicherung des Binnenmarktes aufgerufen, aktiver zu werden. Sie sollte sich dringend zusammen mit den EU-Gesetzgebern dafür einzusetzen, dieses Verfahren zu vereinfachen, um die wirtschaftliche Dynamik in Grenzregionen zu nutzen.
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