Leider ist der Landkreis Lörrach immer noch unter den Landkreisen mit den höchsten 7-Tage-Inzidenzen in Baden-Württemberg. Der Inzidenzwert liegt nun drei Wochen über der kritischen Marke von 200, was zu extremen Belastungen der Krankenhäuser geführt hat. Sechs von den 81 infizierten LandkreisbewohnerInnen werden auf der Intensivstation wegen COVID 19 beatmet, so dass mehrere Isolierstationen eingerichtet und andere Stationen dafür geschlossen werden mussten. Die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe nehme nach Auskunft des Landratsamtes weiter zu. Das Landratsamt hat sich deshalb entschlossen, weitere Massnahmen ab dem 7.12.2020 zum Schutz unserer Gesundheit anzuordnen.
Dazu gehören folgende Punkte, die ich aus der Allgemeinverfügung des Landkreises v. 4.12.2020 sinngemäss zitiere, die vorerst bis 21.12.2020 gilt:
Ansammlungen und private Veranstaltungen sind nur gestattet mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts und eines weiteren Haushalts, maximal jedoch fünf Personen. Kinder des jeweiligen Haushaltes bis einschliesslich 14 Jahren sind hiervon ausgenommen.
Der Betrieb von öffentlichen und privaten Sportstätten und Bädern wird untersagt.
Alle Details und Ausnahmeregelungen finden Sie in der o.g. Allgemeinverfügung des Landkreises v. 4.12.2020.
Alle können mithelfen, dass die Infektionsrate wieder sinkt und damit das Gesundheitssystem effizient bleibt. Beachten Sie die AHA-Regeln und seien Sie solidarisch gerade mit besonders verletzbaren Menschen.
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