Aktuelle Corona Regelungen

Ab heute, dem 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021, tritt die neue Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 nach den Bundesbeschlüssen in Kraft. Das Ziel der Verordnung ist die Bekämpfung des Virus zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger.

Der Inzidenzwert im Landkreis Lörrach liegt derzeit bei 275 und verursacht damit weiterhin schwerwiegende Belastungen für die Krankenhäuser. Von den 119 Personen, die aktuell im Krankenhaus behandelt werden, müssen neun intensivmedizinisch betreut und sogar beatmet werden (Stand 15.12.2020).

Eine maßgebende Ergänzung zu den bisherigen Ausgangsbeschränkungen, betrifft die Untersagung des Betriebs von Einzelhandel, Ladengeschäften und Märkten.
Folgende Betriebe sowie Lieferdienste und Online-Handel sind jedoch weiterhin erlaubt:

  • der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke einschließlich Direktvermarktern, Metzgereien, Bäckereien und Konditoreien,
  • Wochenmärkte
  • Ausgabestellen der Tafeln
  • Apotheken, Reformhäuser, Drogerien, Sanitätshäuser, Orthopädieschuhtechniker, Hörgeräteakustiker, Optiker, Babyfachmärkte
  • Tankstellen
  • Poststellen und Paketdienste, Banken und Sparkassen sowie Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im Öffentlichen Verkehr
  • Reinigungen und Waschsalons
  • der Zeitschriften- und Zeitungsverkauf
  • Verkaufsstätten für Tierbedarf und Futtermittelmärkte
  • der Großhandel
  • der Verkauf von Weihnachtsbäumen
  • Kraftfahrzeug-, Landmaschinen- und Fahrradwerkstätten sowie entsprechende Ersatzteilverkaufsstellen.

Weitere wichtige Maßnahmen sind:

  • Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen bleiben bestehen
  • Schließung von Schulen und Kitas. (Notfallbetreuung wird eingerichtet)
  • Weihnachten (24.-26.12.): Ausnahmen der Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen 
  • Silvester: Ansammlungsverbot im öffentlichen Raum sowie kein Verkauf und Zünden von Pyrotechnik
  • Schließung der Betriebe der Körperpflege (z.B. Friseurbetriebe)
  • Alkoholausschank und -konsum im öffentlichen Raum verboten

Alle weiteren geltenden Beschränkungen und ihre Ausnahmen im Detail, können Sie in der oben verlinkten Verordnung der Landesregierung sowie auf der Seite der Landesregierung Baden-Württemberg lesen.

Wir ALLE können mithelfen, dass die Infektionsraten wieder sinken und damit das Gesundheitssystem effizient bleibt. Bitte beachten Sie die AHA-Regeln, halten Sie sich an die Beschränkungen mit ihren Ausnahmen und seien Sie solidarisch gerade mit besonders verletzbaren Menschen. Wir haben jetzt alle die gemeinsame Aufgabe und Pflicht, Gesundheit und Leben zu schützen!

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