Aufgrund des kürzlich bekannt gewordenen Falls eines mutmaßlichen Missbrauchsfalls an einer Schule im Landkreis Lörrach stand die Frage im Raum, ob alle möglichen Schutzmaßnahmen eingehalten wurden. Dies habe ich direkt nach dem Bekanntwerden des Falls mit einem Schreiben an die Landeskultusministerin erfragt. Da es Hinweise dafür gab, dass für Lehrbeauftragte die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nicht verpflichtend sei, forderte ich das Landesministerium auf, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.
Dieser Verdacht wurde daraufhin im Dezember von Ministerin Eisenmann bestätigt. In ihrem Antwortschreiben räumt sie ein, dass eine solche Regelung für ehrenamtlich Tätige und Lehrbeauftragte bisher lediglich empfohlen sei. Nun sei aber, aufgrund des Hinweises, eine Änderung der Regelungen geplant. Die Ministerin kündigte an, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bei Betreuungspersonen an Schulen werde künftig verpflichtend vorgeschrieben.
Diese Maßnahme ist absolut überfällig!
Ich bin entsetzt, dass wegen dieser Regelungslücke ein bestehendes Berufsverbot in diesem Fall nicht früher bekannt geworden ist und ein Kind diesen Schaden erleiden musste. Ebenso bestürzend ist, dass erst auf meine Nachfrage hin diese Lücke ans Licht gekommen ist. Unter Fachleuten ist längst klar, dass ein erweitertes Führungszeugnis zwingend im pädagogischen Bereich notwendig ist – unabhängig von der Dauer oder Art der Beschäftigung.
Nun muss die Kultusministerin ihr Versprechen sofort einlösen. Der Kontakt einer einschlägig vorbestraften Person mit Kindern muss unbedingt verhindert werden, und zwar ganz unabhängig davon ob diese dem Kind hauptberuflich, nebenberuflich oder ehrenamtlich gegenübertritt. Bei Kindesmissbrauch muss Null-Toleranz gelten!
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