Neues Bestattungsgesetz – Grabsteine ohne schlimmste Formen der Kinderarbeit

Grabsteine und Grabumrandungen, die unter Einsatz von ausbeuterischer Kinderarbeit in Steinbrüchen hergestellt wurden, können nun effektiv von unseren Friedhöfen verbannt werden.

Der Landtag hat gestern mit breiter Mehrheit beschlossen, das Bestattungsgesetz zu ändern. Kommunen erhalten damit eine rechtssichere Handhabe, künftig nur noch Grabsteine ohne den Einsatz von Kinderarbeit auf ihren Friedhöfen zuzulassen. Verschiedene Medien nahmen bereits Stellung zu dem wichtigen Erfolg der Verabschiedung dieses Gesetzes, darunter auch Die Zeit.

Ich freue mich, dass damit ein wichtiges Anliegen meiner Fraktion im gerade beginnenden internationalen Jahr gegen Kinderarbeit ans Ziel kommt. Die Nachjustierung unseres bisherigen Gesetzes war überfällig. Schließlich haben wir uns international mit dem ILO-Übereinkommen 182 verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die schlimmsten Formen der Kinderarbeit, wie Sklaverei, sexuelle Ausbeutung, der Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten oder andere illegale oder gefährliche Arbeiten in unserer Gesellschaft keinen Platz haben.

Mit dem abgestuften Nachweisverfahren im Gesetz machen wir es nun möglich, Grabsteine und Grabumrandungen, die unter Einsatz von ausbeuterischer Kinderarbeit in Steinbrüchen hergestellt wurden, von unseren Friedhöfen zu verbannen. Der Landesgesetzgeber erkennt nun Steine als ohne schlimmste Formen der Kinderarbeit hergestellt an, wenn diese von einer unabhängigen Institution zertifiziert sind und ein Gütesiegel tragen. Kriterien hierfür sind u.a. die transparente Vergabe der Zertifikate durch unabhängige Organisationen und regelmäßige, unangemeldete Kontrollen von qualifizierten Prüfern vor Ort. Mit unserer Gesetzesänderung nehmen wir die Zukunftschancen von Kindern weltweit in den Blick.

Wir werden in den nächsten Monaten auf den Gemeinde- und Städtetag zugehen, um für eine Umsetzung des Gesetzes bei den Kommunen zu werben.

Zum Hintergrund:

Nachdem sich in den vergangenen Jahren die Rahmenbedingungen geändert haben und das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit inzwischen ein allgemein anerkanntes Portal mit empfohlenen, transparent nachverfolgbaren Zertifikaten aufgebaut hat, wurde es für das Land möglich, Kommunen nunmehr ein abgestuftes Nachweisverfahren an die Hand zu geben, mit dem sie ihre Friedhofssatzungen rechtssicher ändern können.

Die bisherige Regelung des Landesgesetzes lief ins Leere, nachdem der Verwaltungsgerichtshof Mannheim zwischen 2013 und 2016 auf Grund mehrerer Klagen von Steinmetzen die Regelungen zur Änderung der Friedhofssatzungen, etwa von Kehl und Stuttgart, für unwirksam erklärt hatte. Begründung: es gebe keine verlässlichen Nachweismöglichkeiten für Steine ohne Kinderarbeit, da es keine allgemeine Auffassung darüber gebe, welche Zertifikate als vertrauenswürdig gelten könnten.

Mit der neuen Regelung können nun Steinmetze, die ohne zumutbare Belastung kein entsprechendes Zertifikat vorlegen können – etwa, weil es in dem Bezugsland der verwendeten Steine keine geprüften Zertifikate gibt – auf eine schriftliche Selbsterklärung über die Provenienz der Steine zurückgreifen. Ein unzulässiger Eingriff in die Berufsfreiheit ist somit ausgeschlossen.

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