Seit vergangener Woche können durch das AstraZeneca-Impfstoff deutlich mehr Menschen geimpft werden. Dadurch, dass Lehrer*innen und Erzieher*innen inzwischen auch in der Prioritätengruppe 2 gehören, kann somit auch das Personal in Schulen und Kindertagesstätten geimpft werden. Kürzlich kritisierte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, dass jedoch nur Lehrer*innen bis zum 64-Lebensjahr von der Schutzimpfung profitieren könnten.
Daraufhin hatte ich mich beim Sozialministerium nach den Hintergründen erkundigt. In der Antwort wurde nun deutlich, dass aktuell tatsächlich, Lehrende und Erzieher*innen über 65 sich noch nicht impfen lassen können, sich das Sozialministerium jedoch auf Bundesebene für eine zeitnahe Lösung einsetzt.
Der Grund für die aktuelle Situation ist die Tatsache, dass der Impfstoff von AstraZeneca von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institut nur bis zum Alter von 64 Jahren empfohlen wird. Dies aufgrund der noch geringen Datenlage für diese Altersgruppe. Für die Impfstoffe, die auch für die ab 65-Jährigen zugelassen sind, gebe es immer noch einen Engpass. Da liegt die Priorität noch bei der Impfung der höchst-vulnerablen Gruppen. Die Impfreihenfolge ist in der Corona-Impfverordnung des Bundes auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission festgelegt.
Die Priorisierung ist wichtig, solange Impfstoffe Mangelwaren sind. Nur so können wir sicherstellen, dass die Vulnerablen möglichst bald geschützt werden. Es ist aus meiner Sicht dennoch richtig, dass die definierten Personengruppen aus der Prioritätsgruppe 2 mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft werden. So geht keine Zeit verloren und kein zur Verfügung stehende Impfstoff liegt unbenutzt im Kühlschrank. Aufgrund der vorsichtigen Öffnung von Grundschulen und Kitas war es wichtig, dass das Bundesgesundheitsministerium außerdem die Vergabe von Impftermine an Erzieher*innen und Lehrkräfte ermöglicht hat. Es ist nun wichtig, dass dieser, sobald die Datenlage es zulässt, auch für ältere Menschen verwendet werden darf.
Beim Einsatz von Impfstoffen wird auf Freiwilligkeit gesetzt. Auch unter Pandemiegesichtspunkten soll an diesem Grundsatz festgehalten werden. Als Grüner lehne ich eine Impfpflicht ab und bin überzeugt, dass diese auch weiterhin für den zuständigen Bundesgesetzgeber nicht in Betracht kommt.
Zum Hintergrund:
Der Impfstoff von AstraZeneca ist für über-18-Jährige zugelassen, d.h. die Zulassung selbst sieht nach oben keine Altersbeschränkung vor. Die Ständige Impfkommission empfiehlt den Impfstoff von AstraZeneca aber aufgrund der aktuell verfügbaren Datenlage derzeit nur für Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren. Das liegt daran, dass aktuell nur wenige Daten zur Wirksamkeit dieses Impfstoffs bei Personen im Alter von 65 Jahren und älter verfügbar sind. In der Auswertung der Zulassungsstudien zu dem Impfstoff konnten für die Altersgruppe 65-Jährigen und Älteren nur jeweils etwa 300 Teilnehmer/innen in der Impfstoff- und Placebo-Gruppe berücksichtigt werden. Diese Datenlage reicht nicht aus, um eine wissenschaftlich fundierte Aussage über die Wirksamkeit des Impfstoffs in dieser Altersgruppe zu treffen. Sobald mehr Daten für diese Altersgruppe vorliegen, wird die Ständige Impfkommission ihre Einschätzung prüfen.
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