Wir wollen den Klimaschutz auf allen Ebenen voranbringen und die überlebensnotwendige 1,5-Grad-Grenze einhalten. Richtungsweisend für das Land sind die Reduktionsziele der EU. Erst kürzlich hat sich Brüssel auf schärfere Klimaschutzziele festgelegt. Für die Bundes- und Landesebene bedeutet das: Diese neue Zielmarke gilt als Richtschnur bei der künftigen CO2-Reduktionsstrategie auch für das Land Baden-Württemberg!
Wir wollen mit einem Klimaschutz-Sofortprogramm zum Beispiel eine landesweite Photovoltaik-Pflicht für alle neugebauten Häuser umsetzen. Das Ziel ist: Auf jedes Dach eine Solaranlage – so lösen wir uns von der Abhängigkeit fossiler Brennstoffe und bescheren dem örtlichen Handwerk volle Auftragsbücher.
Ich gehe dabei als ein gutes Vorbild voran. Seit 20 Jahren habe ich bereits Solarplatten auf unserem Haus. Im Dezember letzten Jahres habe ich die Photovoltaikanlage jedoch noch weiter ausgebaut, so dass ich heute mehr Strom produziere als dass wir selbst verbrauchen – trotz vollelektrischem Auto.
Lesen Sie mehr über mein Wahlprogramm: Gutes Klima braucht Zusammenhalt.
Zum Thema Photovoltaik gibt es seit dem 1. März 2021 gute Nachrichten: denn das Umweltministerium hat das erfolgreiche Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ erneut aufgelegt. Damit können Batteriespeicher, die in Verbindung mit einer neuen Photovoltaik-Anlage installiert werden, wieder gefördert werden. Insgesamt stehen in den Jahren 2021 und 2022 Fördermittel von 10 Millionen Euro zur Verfügung. Förderanträge zum neuaufgelegten Programm können ab dem 1. April 2021 gestellt werden.
Mit dem Programm möchten wir attraktive Anreize für die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg setzen, sich für die Energiewende zu engagieren. Zudem beschert es Unternehmen und Handwerk im ganzen Land neue Aufträge und trägt damit zur wirtschaftlichen Erholung in Baden-Württemberg bei. Das Programm leistet einen wichtigen Beitrag, erneuerbare Energien und Speicherkapazitäten im Land weiter auszubauen. Und mit der Vorgabe, die Photovoltaik-Anlage in Kombination mit dem Speicher netzdienlich zu betreiben, trägt es außerdem zur Entlastung der Verteilnetze bei.
Das Förderprogramm gewährt einen Zuschuss je Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität. Die Höhe des Förderbetrags hängt von der installierten Leistung der Photovoltaik-Anlage ab, die mit dem Batteriespeicher errichtet wird. Darüber hinaus sind noch weitere Förderungen möglich, z.B. wenn ein netzdienlicher Ladepunkt für Elektrofahrzeuge eingerichtet wird. Dann wird ein einmaliger Bonus in Höhe von 500 Euro gewährt.
Die wichtigsten Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Seite des Umweltministeriums und in einem von Ministerium zusammengestellten, übersichtlichen Flyer.
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