Bedürfnisse und Rechte von Kindern im Kontakt mit Behörden

Wenn Kinder und Jugendliche mit staatlichen Stellen und Einrichtungen aufgrund von behördlichen Maßnahmen zum Beispiel mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten in Kontakt kommen, sind diese Stellen häufig damit konfrontiert sensible Untersuchungen oder komplexe Verfahren durchzuführen. Hierbei – stets aus der Perspektive eines Kindes – dessen Bedürfnisse und Rechte im Blick zu behalten und gerecht zu werden, stellt nicht selten eine Herausforderung dar.

Deswegen habe ich nun schon zum zweiten mal einen Runden Tisch rund um Kinderrechte und das Kindeswohl organisiert. Während beim ersten Runden Tisch im Januar 2020 der Fokus auf das Thema „Kindeswohlgefährdung“ lag, standen diesmal die grundsätzlichen Bedürfnisse und Rechte von Kindern und Jugendlichen beim Kontakt mit Behörden im Mittelpunkt des Dialogs. Dieser zweite Runde Tisch sollte einen Rahmen dafür bieten, dass Akteur:innen, die in behördlichen Situationen mit Kindern arbeiten, reflektieren können, wann die Umsetzung der Kinderrechte und -bedürfnisse im Landkreis Lörrach gelingt, in welchen Situation eher nicht und was es braucht, damit dies besser ausgestaltet werden kann.

Auf der Grundlage von vier Referaten von Prof. Dr. Kai von Klitzing (Klinik und Poliklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Kindes- und Jugendalters in Leipzig), Dr. Philipp B. Donath (Experte für Kinderrechte an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main), Ulrike Kreis (Kinder- und Jugendpsychotherapeutin im Landkreis Lörrach) und Prof. Dr. Adolf Gallwitz (Sozialwissenschaftliche Fakultät der Hochschule der Polizei in Villingen-Schwenningen) entstand eine angeregte Diskussion.

Das Protokoll zur Veranstaltung finden Sie hier.

Die Teilnehmenden waren sich einig, dass eine respektvolle und wertschätzende Zusammenarbeit zwischen allen Akteur:innen, die im Landkreis Lörrach mit Kinderrechten in Berührung kommen, notwendig ist, damit diese effektiv umgesetzt werden können. In dieser Zusammenarbeit muss auch Kritik für ein Lernen aus gemachten Fehlern möglich sein. Nur so kann es gelingen, Kinderrechte immer zu berücksichtigen und insbesondere auch dann, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.

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