Eine der wichtigen Beschlüsse der grün-roten Regierungskoalition in dieser Woche war die Entscheidung, dass die Rathäuser auch für gleichgeschlechtliche Verpartnerungen zugelassen werden. Bisher durften gleichgeschlechtliche Eheschließungen ausschließlich in den Landratsämtern vollzogen werden. Baden-Württemberg war das letzte deutsche Bundesland in dem diese Form der diskriminierenden Behandlung von Homosexuellen praktiziert wurde. Auch die höheren Verwaltungsgebühren des Landratsamtes, gegen die ich im vergangenen Jahr noch als Kreisrat gekämpft hatte, gehören nun der Vergangenheit an. Diese wurden nun in die entsprechende Gebührenordnung aufgenommen und den Gebühren von Eheschliessungen heterogener Paare gleichgesetzt.
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