Anders als in anderen Ländern gibt es in Baden-Württemberg keine Pflicht, Miet- und Eigentumswohnungen, Unterkünfte und Beherbergungsbetriebe mit Rauchmeldern auszustatten. Das muss sich ändern. Wir haben deswegen heute einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, in dem die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern gesetzlich verankert werden soll. Bis zum 31. August 2014 sollen nach unserem Vorschlag Eigentümer Wohnungen und Häuser nachrüsten. Mehr…
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