Landesweite Ausgangsbeschränkungen

Aufgrund der ernsten Gesundheitslage und den extrem steigenden Zahlen in Baden-Württemberg – allen voran auch im Landkreis Lörrach – hat die Landesregierung von Baden-Württemberg heute weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen.

Im Landkreis Lörrach liegt der Inzidenzwert nun drei Wochen über der kritischen Marke von 200, was zu extremen Belastungen der Krankenhäuser geführt hat. Insgesamt müssen 112 Personen mit Covid-19-Infektion in Krankenhäusern behandelt werden, 13 davon werden intensivmedizinisch betreut, wovon wiederum 11 beatmet werden müssen (Stand 11.12.2020). Die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe nehme nach Auskunft des Landratsamtes weiter zu.

Die am 11.12.20 beschlossenen Maßnahmen, welche ich der offiziellen Mitteilung des Staatsministerium Baden-Württemberg entnehme, treten ab Samstag, den 12. Dezember 2020 in Kraft. Nur aus folgenden triftigen Gründen ist dann der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung zwischen 20 und 5 Uhr erlaubt:

  • Besuch von privaten Feiern in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember.
  • Ausübung beruflicher Tätigkeiten.
  • Inanspruchnahme medizinischer, auch veterinärmedizinischer Leistungen.
  • Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen.
  • Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen.
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren, wie etwa Gassi gehen.
  • Besuch von Schulen, Kindertagesstätten und Veranstaltungen des Studienbetriebs.
  • Ansammlungen die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der sozialen Fürsorge dienen.

Tagsüber wird es ab dem 12. Dezember ebenfalls Ausgangsbeschränkungen geben. Zu den oben genannten Gründen für die Nachtstunden, die auch am Tag gelten, kommen folgende Ausnahmen hinzu, die weiterhin noch erlaubt sind:

  • Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts.
  • Erledigung von Einkäufen.
  • Ansammlungen und private Veranstaltungen mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und Partner; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
  • Veranstaltungen nach § 10 Absatz 4 Corona-Verordnung (CoronaVO) wie die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien
  • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz.

Ab 16.12.2020 wird es vermutlich neue Regelungen geben. Die definitiven Regelungen über die Weihnachtstage werden bis dahin auf der Homepage des Sozialministeriums Baden-Württemberg bekannt gegeben. Voraussichtlich gibt es über die Weihnachtstage – das heißt für den Zeitraum vom 24. bis 26. Dezember – folgende Ausnahme der Kontaktbeschränkungen:
Möglich sind Treffen mit 4 Personen über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis.
Das heißt mit Ehegatten, Lebenspartnern sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern – auch wenn dies mehr als zwei Hausstände bedeutet. Darüber sind Kinder unter 14 Jahren zulässig.
So kann Weihnachten im engsten Kreis gemeinsam gefeiert werden – und niemand muss an Weihnachten alleine sein.

Für jene, die in diesem Zuge für Grenzschließungen plädieren, möchte ich nochmals hervorheben, dass Pandemien keine physischen Grenzen kennen und dass eben jede und jeder in der Verantwortung ist, sich an die jeweils geltenden Hygienekonzepte in Deutschland, Frankreich und der Schweiz zu halten, damit das Infektionsgeschehen eingedämmt werden kann. Des Weiteren müsste bei einer solchen Grenzschließung zu Frankreich und der Schweiz auch der Zugang zu Personen aus nationalen Regionen wie Pforzheim und Heilbronn oder Sachsen, welche bereits weit über einem Inzidenzwert von 300 liegen, in Frage gestellt werden.

ALLE können mithelfen, dass die Infektionsraten wieder sinken und damit das Gesundheitssystem effizient bleibt. Bitte beachten Sie die AHA-Regeln, halten Sie sich an die Beschränkungen mit ihren Ausnahmen und seien Sie solidarisch gerade mit besonders verletzbaren Menschen. Wir haben jetzt alle die gemeinsame Aufgabe und Pflicht, Gesundheit und Leben zu schützen!

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